Zivilrecht

Außerhalb der durch unsere Fachanwälte im Bereich Erbrecht-, Familien-, Verkehrs- und Versicherungsrecht bereits fachlich versiert abgedeckten zivilrechtlichen Bereiche stehen Ihnen unsere Anwälte in allen anderen Fragen des Zivilrechts, auch als Privatrecht bezeichnet, ebenfalls mit Ihrem fundierten Wissen und Können zur Verfügung.

Das allgemeine Zivilrecht betrifft grundsätzlich alle Angelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen. Es handelt sich hierbei um sämtliche Angelegenheiten des Alltags, beispielsweise Ärger über die falsch montierte Einbauküche, die ausgebliebene Rückzahlung eines privaten Darlehens, aber auch die Abwehr von Ansprüchen aus einem Werkvertrag über Pflasterarbeiten, die mangelhaft ausgeführt wurden.

Die Liste ließe sich beliebig erweitern. Sofern die Frage im Raum steht, ob überhaupt Ansprüche bestehen oder ob gegen Sie geltend gemachte Ansprüche abgewehrt werden können, lässt sich dies mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten im gebührenpflichtigen Beratungsgespräch gemeinsam ermitteln. Hier erhalten Sie nach eingehender Sachverhaltsanalyse eine erste Einschätzung.

Unsere Leistungen im Privatrecht umfassen u.a.

  • Kaufrecht

    Ein Rechtsgeschäft, das nahezu jeder regelmäßig abschließt, ist der Kauf. Vom schnellen Kauf der Brötchen beim Bäcker bis hin zu mehrseitigen Verträgen beim Autokauf oder beim Erwerb von Immobilien – bei all diesen Geschäften handelt es sich um Kaufverträge. Daher ist das Kaufrecht eines der zentralen Themen im Zivilrecht und der Kaufvertrag eine komplexe Rechtsmaterie.

    Dies wird spätestens dann deutlich, wenn es zu Problemen nach dem Kauf kommt: Der Käufer zahlt die Rechnung nicht, das Auto weist Mängel auf, der Immobilienkäufer will vom Vertrag zurücktreten.

    Die Unterstützung durch einen kompetenten Anwalt für Kaufrecht wird dann oft unumgänglich. Wir wissen, auf welche Regelungen es bei umfangreichen Kaufverträgen ankommt. Sowohl bei einer außergerichtlichen, als auch einer gerichtlichen Lösung stehen wir Ihnen zur Seite.

  • Werkvertragsrecht

    Im Werkvertragsrecht geht es um das Handwerk. Wie bei jeder Vertragsbeziehung können auch hier Probleme auftreten. Das kann zum einen sein, dass der Kunde nicht zahlt. Es kann zum anderen jedoch auch sein, dass die erbrachte Leistung, die Reparatur des Pkws oder auch die Malerarbeiten am Haus, mangelhaft sind. Für diesen Fall wurden dem Besteller in § 634 BGB die sogenannten Mängelrechte eingeräumt. Unter anderem kann dem Besteller dadurch ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Schadensersatz zustehen.

    Wir überprüfen mit Ihnen zusammen den Vertrag, ob Sie einen Anspruch haben. Den Anspruch setzen wir sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich mit Ihnen zusammen durch.

  • Deliktsrecht

    Das Deliktsrecht erfasst eine Fülle von Sachverhalten, bei denen es in der Regel um die Frage der Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld bzw. um Unterlassungsansprüche geht, wie z.B. in folgenden Fällen: Sachbeschädigung, Körperverletzung, Gesundheitsschädigungen und Beleidigungen. Entsprechend dem Wortlaut geht es darum, dass jemand das Gesetz übertreten hat, gleichzeitig jedoch Ihnen geschadet hat, bzw. Sie werden von jemand anderem zu Unrecht beschuldigt, dass Sie ihm geschadet haben.

  • Bereicherungsrecht

    Haben Sie jemandem Geld gegeben, ohne hierzu rechtlich verpflichtet gewesen zu sein, z.B. aufgrund eines unwirksamen Vertrages? Hat jemand Ihnen jemand etwas weggenommen und dadurch einen Vermögensvorteil erlangt? In solchen Fällen kommen Ansprüche auf Herausgabe bzw. Wertersatz nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts in Betracht. Es ist immer zu prüfen, ob ein Vertrag nicht unwirksam ist. Das kann durchaus für jeden alltäglichen Vertrag, wie z.B. auch ein Kaufvertrag gelten.