Kanzlei
Was uns ausmacht
Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Mandanten. Das bedeutet: Eine zügige Bearbeitung und jederzeit ein offenes Ohr für Fragen sind selbstverständlich. Vor allem aber ist es unser Anspruch, eine hohe fachliche Qualität zu bieten, was wir durch regelmäßige Fortbildung und Spezialisierung unserer Anwälte auf jeweils einige wenige Gebiete erreichen. Unsere Anwälte führen den Titel Fachanwalt auf den folgenden Gebieten: Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Geht es um ein Rechtsgebiet, das keiner unserer Anwälte abdeckt, dann sagen wir das offen und helfen bei der Suche nach einem spezialisierten Kollegen.
Wir sind Partner unserer Mandanten. Dazu gehört es, den Sachverhalt nicht nur unter rechtlichen, sondern auch unter wirtschaftlichen und mitunter persönlichen Gesichtspunkten zu würdigen. Dazu gehört auch einmal von einer streitigen Auseinandersetzung oder einem Prozess abzuraten, wenn die Nachteile oder Risiken überwiegen.
Wir haben Spaß an unserem Beruf. Vielleicht heben auch deshalb unsere Mandanten hervor, dass unser Büro besonders freundlich sei. Und vielleicht ist das mit ein Grund dafür, weshalb viele unserer Mandanten uns über lange Jahre verbunden sind, manche seit der Kanzleigründung im Jahr 1975.
Fortbildungen
Für uns ist es wichtig, dass wir Ihren Fall gewinnen. Das geht jedoch nur dann, wenn wir über die aktuellen Entwicklungen auf jedem unserer jeweiligen Rechtsgebiete Bescheid wissen. Aus diesem Grunde werden von jedem von uns in seinem jeweiligen Fachgebiet Fortbildungsveranstaltungen mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden besucht.
Qualifizierte Rechtsberatung kostet Geld
RVG
Daher sollten Sie folgendes über die Vergütung unserer Tätigkeit wissen:
Unser Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern wir nicht ausnahmsweise eine besondere schriftliche Vergütungsvereinbarung treffen.
Eine Erstberatung umfasst eine ausführliche Beratung bei dem zuständigen Rechtsanwalt, der in der Regel auch Fachanwalt für Ihr Rechtsgebiet ist. Die Kosten für die Erstberatung eines Verbrauchers sind gesetzlich auf 190,- EUR + Mehrwertsteuer (und ggf. Auslagen) beschränkt. Kommt es zu einer Mandatierung, die eine Vertretung nach außen hin zum Inhalt hat – schreibt der Anwalt also dem Gegner einen Brief – werden die Kosten der Beratung vollständig auf die weiter anfallenden Kosten angerechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
In den weiteren Verfahrensschritten, außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Vertretung, fallen unterschiedliche Gebühren an. Diese richten sich entweder nach dem Streitwert oder nach Rahmengebühren. Der einzelne Rechtsanwalt wird Ihnen genauer erläutern, welche Gebühren in Ihrem konkreten Fall anfallen werden und wie dementsprechend das Prozessrisiko zu berücksichtigen ist.
Rechtsschutzversicherung
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, so bemühen wir uns für Sie um eine Deckungszusage. Wenn die Rechtschutzversicherung die Deckungszusage erteilt, ist von Ihnen nur eine etwaige Selbstbeteiligung zu zahlen.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, so kann es sein, dass Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe und auf Prozesskostenhilfe haben. Die Beratungshilfe kann für die außergerichtliche Tätigkeit in Anspruch genommen werden, die Prozesskostenhilfe für den gerichtlichen Teil. Im Strafrecht gibt es noch den Sonderfall des Pflichtverteidigers.
Den Beratungshilfeschein müssen Sie selber beim Gericht Ihres Wohnortes beantragen und zum ersten Termin mit dem Rechtsanwalt mitbringen. Dann fällt nur eine Beratungsgebühr i.H.v. 15 € für Sie an.
Die Prozesskostenhilfe wird zusammen mit dem ersten an das Amtsgericht gerichtete Schreiben beantragt. Die entsprechenden Formulare können Sie auf unserer Webseite herunterladen. Den Antrag selber stellen wir in unserem Schreiben.