Verkehrsrecht
Der Bereich des Verkehrsrechts lässt sich in insgesamt fünf größere Themenbereiche einteilen, nämlich
- Regulierung von Unfallschäden
- Bußgeldsachen
- Strafsachen
- Vertragliche Streitigkeiten
- Fahrerlaubnisangelegenheiten
In all diesen Themenbereichen sind unsere Rechtsanwälte in höchstem Maße spezialisiert und stehen im täglichen Austausch. Daher sind sie auch in der Lage, Zweifelsfälle von allen Seiten zu beleuchten.
Nachfolgend wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die oben genannten Themenbereiche geben:
Regulierung von Unfallschäden
Sie haben einen Verkehrsunfall gehabt. Was nun? Was wird überhaupt ersetzt? Was kann/ muss ich tun, um meine Rechte zu wahren und am Ende nicht draufzuzahlen oder auf einem Teil meines Schadens sitzen zu bleiben?
All dies sind Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten und für Sie die komplette Abwicklung des Unfalls vom Anspruchsschreiben an den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer über die Bezifferung der Ansprüche bis hin zu deren (falls notwendig) gerichtlicher Durchsetzung übernehmen.
Es gibt allerdings gerade in diesem Bereich eine Vielzahl immer wieder auftretender Irrtümer, mit denen wir an dieser Stelle einmal aufräumen wollen:
a.) Nach einem Unfall regeln das die Versicherungen untereinander
Nein, das tun sie nicht! Jeder Geschädigte ist selbst, gegebenenfalls durch seinen Anwalt dafür verantwortlich, seine Ansprüche anzumelden und durchzusetzen. Die eigene Haftpflichtversicherung ist dabei nicht behilflich und nimmt im Regelfall auch keinen Kontakt zum Haftpflichtversicherer des Unfallgegners auf.
Wer also untätig bleibt, wird auch seinen Schaden nicht ersetzt bekommen!
b.) Ich bin sowieso schuld, weil die Polizei mich an Position 01 in der Unfallmitteilung gesetzt hat
Auch das ist falsch! Die Vergabe der Ordnungsnummern erfolgt häufig gänzlich ohne Verursacherzuweisung. Aber selbst, wenn die Polizisten der Meinung sind, Sie hätten den Unfall verschuldet, so muss dies keineswegs richtig sein. Nur allzu oft hören wir von absolut groben Fehleinschätzungen zur Haftungslage vor Ort.
Die Einschätzung der Polizeibeamten vor Ort ist nach ständiger Rechtsprechung nicht maßgeblich! Ihr kommt keinerlei Beweiswert zu!
c.) Die Sache ist eindeutig. Das mach ich selber mit der Versicherung, da brauch ich keinen Anwalt
Eine Einschätzung, die Sie nicht selten bares Geld kosten kann!
Denn Sie sehen sich letztlich einem Versicherer gegenüber, dessen Mitarbeiter den ganzen Tag nichts anderes tun, als Verkehrsunfälle zu bearbeiten. Dies natürlich im Interesse des eigenen Arbeitgebers, also der Versicherung des Unfallgegners, die natürlich so wenig wie nur möglich zahlen möchte.
Sie müssen also die Entscheidung treffen, ob Sie durch die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts für "Waffengleichheit" sorgen wollen, oder ob Sie Ihre Ansprüche in die Hände desjenigen legen, der zahlen soll, häufig aber nicht will!
d.) Anwälte sind mir zu teuer. Das mach ich lieber selber
Natürlich leben auch wir nicht von "Luft und Liebe". Aber: Wenn der Unfallgegner, bzw. dessen Haftpflichtversicherer zahlt, übernimmt er auch in vollem Umfang unsere Kosten. Sie müssen dann also nichts zahlen!
Gerne besprechen wir mit Ihnen ein für Sie eventuell bestehendes Kostenrisiko und klären Sie auch diesbezüglich umfassend und transparent auf.
Bußgeldsachen
Ihnen wird vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein, nicht genügend Abstand eingehalten zu haben oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen zu haben?
Auch hier stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und kämpfen für Ihre Rechte im gesamten Verfahren vom ersten Anhörungsbogen bis zur Hauptverhandlung vor Gericht, falls es so weit überhaupt kommt.
Viele Bußgeldbescheide sind falsch und daher angreifbar! Stets ist die Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte sinnvoll, bevor eine Äußerung zur Sache erfolgt. Diese erhalten Sie als Privatmann aber nicht übersandt. Sie können daher ohne anwaltlichen Beistand regelmäßig gar nicht prüfen, ob es Aussicht auf Erfolg hat, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Wir sind mit den Stärken und Schwächen der verwendeten Messgeräte bestens vertraut und können so gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob es Sinn macht, gegen einen Vorwurf vorzugehen.
Strafsachen
Immer mehr Raum nimmt der Bereich des Strafrechts auch bei an sich harmlosen Verkehrsunfällen ein. Aber auch sonst gibt es gerade im verkehrsrechtlichen Bereich immer mehr Strafanzeigen und hieraus resultierende Verfahren wegen des Vorwurfs der Nötigung, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort etc.
Auch in diesem Bereich verfügen unsere Anwälte über umfangreiche Erfahrung aus unzähligen von ihnen betreuten Mandaten. Jede Aussage kann auch gegen Sie verwendet werden, und seien Sie auch noch so überzeugt von Ihrer Unschuld. Auch hier gilt daher die goldene Regel: Keine Äußerung vor Akteneinsicht! Aber diese erhalten Sie als Privatmann nicht und stehen daher vor dem Dilemma, ob und was Sie zur Sache sagen sollen. Wir können dieses Problem lösen, indem wir Akteneinsicht nehmen und sodann auf Basis der hieraus resultierenden Erkenntnisse gemeinsam mit Ihnen entscheiden können, wie weiter vorzugehen ist, um ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen.
Vertragliche Streitigkeiten
Sie haben ein Auto gekauft und hierfür im Regelfall viel Geld gezahlt. Nun stellt sich aber heraus, dass mit dem Auto etwas nicht stimmt. Nicht selten will der Verkäufer hiervon nichts wissen und weigert sich, einen auftretenden Mangel auf seine Kosten zu beheben.
Auch hier stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Spezialwissen zur Verfügung, um Ihre Rechte außergerichtlich wie gerichtlich durchzusetzen.
Aber auch mit allen weiteren Streitigkeiten vertraglicher Art rund um‘s Auto, so etwa mangelhaften Reparaturen etc. sind Sie bei uns richtig.
Fahrerlaubnisangelegenheiten
Das Straßenverkehrsamt beabsichtigt, Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen? Hier kann Untätigkeit Sie Ihren Führerschein ebenso kosten, wie jede unbedachte Äußerung gegenüber der zuständigen Behörde!
Auch in diesem Bereich wissen unsere Spezialisten, was möglich ist und wie sie das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen.
In allen Gebieten dürfen Sie stets darauf vertrauen, dass wir offen und ehrlich die Erfolgschancen einschätzen und in Absprache mit Ihnen den für Sie größtmöglichen Erfolg verheißenden Weg zur Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte einschlagen.