Strafrecht
Auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts gilt, dass wir Sie bei Bedarf sowohl präventiv beraten, wie auch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und Hauptverfahrens vor Gericht verteidigen. Dies gleichermaßen im Strafverfahren wie in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
Dabei ist selbstverständlich, dass wir den vermeintlich "schuldigen" Mandanten mit dem gleichen Engagement betreuen, wie den unschuldigen. Denn jeder hat nach unserer Rechtsordnung das Recht auf eine effektive Verteidigung.
Gerade im Bereich des Strafrechtes und Ordnungswidrigkeitenrechtes gilt, dass für Sie negative Entscheidungen erhebliche Auswirkungen in finanzieller, beruflicher aber auch privater Hinsicht haben können, was leicht anhand einer gegebenenfalls drohenden Haftstrafe deutlich wird.
Nur allzu häufig machen wir die Erfahrung, dass den jeweiligen Beschuldigten oder Betroffenen bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens überhaupt nicht bewusst ist, welch gravierende Konsequenzen ein negativer Ausgang des Verfahrens haben kann. So drohen neben der eigentlichen Geldstrafe oder Haftstrafe meist auch sonstige Nebenfolgen mit einschneidenden Auswirkungen im gesamten Lebensbereich. Dies reicht vom Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu umfassenden Vermögensschöpfungen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Vor diesem Hintergrund gilt der unbedingte Grundsatz, sich niemals selbst gegenüber den Strafverfolgungsbehörden im Falle eines gegen Sie erhobenen Tatvorwurfes zu äußern. Dies gilt selbstverständlich in gleicher Weise im Falle einer Verhaftung oder einer bei Ihnen durchgeführten Durchsuchung. Außerdem haben Sie das Recht, sich jederzeit ungehindert des Beistandes eines Verteidigers bedienen zu dürfen.
Für den Fall unserer Beauftragung ist es deshalb unsere erste Aufgabe, Sie eingehend über Ihre Beschuldigtenrechte zu informieren. Weiterhin beantragen wir umgehend die Einsichtnahme in die Strafakten. Denn nur unter Grundlage des bislang ermittelten Sachverhaltes sowie der bekannten Beweismittel ist es möglich, gemeinsam mit Ihnen ein erfolgreiches Verteidigungskonzept zu entwickeln.
Als Strafverteidiger sehen wir es als unsere Verpflichtung an jedem Beschuldigten, unabhängig von dem konkreten Tatvorwurf, beizustehen. Wir haben uns daher bewusst dafür entschieden, in der gesamten Bandbreite des Strafrechtes tätig zu sein. Dies reicht von Strafverfahren wegen geringerer Tatvorwürfe bis hin zu Sexual- und Kapitalstraftaten.
Gerne stehen wir Ihnen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht als Verteidiger zur Verfügung.
Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht sanktioniert Fehlverhalten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit unmittelbarem Bezug zum Arbeitsverhältnis, welches vom Gesetz als Straftat oder Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird.
Die wohl meisten Ermittlungen in diesem Bereich betreffen den Verdacht der Scheinselbständigkeit bzw. der sogenannten Schwarzarbeit. Daneben kommen aber auch zahlreiche andere Straftatbestände sowie Tatbestände des Ordnungswidrigkeitengesetzes in Betracht, die sich häufig im Nebenstrafrecht finden, wie etwa in dem Betriebsverfassungsgesetz.
Wir verteidigen in diesem strafrechtlichen Bereich Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen. Zudem ist gerade im Arbeitsstrafrecht eine präventive Beratung zur Vermeidung möglicher Ermittlungsverfahren von großer Bedeutung. Aus diesem Grund ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit die präventive Beratung zur Gestaltung rechtskonformer Arbeitsverhältnisse.
Betäubungsmittelstrafrecht
Das Betäubungsmittelstrafrecht bezeichnet das Teilgebiet des Strafrechtes sowie Ordnungswidrigkeitenrechtes, welches einen Bezug zu Drogen aufweist. Im Wesentlichen finden sich die entsprechenden Tatbestände hier im Betäubungsmittelgesetz. Ihre Bedeutung ist in der Praxis hoch. Im Jahr 2020 etwa verzeichnete die offizielle Statistik allein in Nordrhein-Westfalen etwa 85.000 entdeckte und ungefähr 55.000 tatverdächtige Betäubungsmitteldelikte. Auch die von der Bundesregierung aktuell geplante Liberalisierung in diesem Bereich wird hieran in absehbarer Zeit nichts ändern.
Während es sich auf der einen Seite bei einer Vielzahl der Straftäter in diesem Deliktsbereich um Eigenkonsumenten handelt, die vornehmlich nur ihren Drogengenuss mit dem Verkauf von Betäubungsmitteln finanzieren wollen, findet sich auf der anderen Seite auch ein starker Bezug zur organisierten Bandenkriminalität mit entsprechend hohen Freiheitsstrafen bei einer Verurteilung. Vor diesem Hintergrund sind im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechtes technische Überwachungsmaßnahmen (TKÜ), die sogenannte Kronzeugenregelung sowie eine mögliche Zurückstellung der Strafvollstreckung im Falle einer Suchtherapie von besonderer Bedeutung.
Wir verteidigen in diesem strafrechtlichen Bereich Kleinkonsumenten wie auch in Großverfahren. Ebenfalls sind wir für gefährdete Zeugen als Beistand tätig.
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten sowie Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr stehen. Wenngleich begrifflich hierunter auch der Luft-, See- und Schienenverkehr fällt, liegt der Schwerpunkt dieses Teilgebietes des Strafrechtes eindeutig im Straßenverkehrsrecht.
Neben den bekannten Straftaten wie eine Nötigung im Straßenverkehr, die Verkehrsunfallflucht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder die Trunkenheit im Verkehr, nehmen die zahlreichen Verkehrsordnungswidrigkeiten, zu schnelles Fahren usw., hierbei einen besonders großen Raum ein. Für den Beschuldigten oder Betroffenen geht es dann meist nicht nur darum, eine Strafe bzw. ein Bußgeld zu vermeiden. Vielmehr ist es im Regelfall sein vordringliches Ziel, eine Eintragung im Fahrerlaubnisregister sowie ein Fahrverbot zu verhindern. Im gewerblichen Kraftfahrzeugverkehr spielt zudem im zunehmenden Maße die Verteidigung gegen Abschöpfungsmaßnahmen eine Rolle. Auch sind in vielen Fällen weitere haftungsrechtliche Fragen von großer Bedeutung.
Wenn wir Sie gegen einen verkehrsstrafrechtlichen Tatvorwurf verteidigen, haben wir deshalb stets auch die für Sie möglichen Nebenfolgen besonders im Blick. Dabei profitieren Sie in besonderer Weise auch von der verkehrsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Expertise unserer Kanzlei.