Strafrecht

Das Rechtsgebiet des Strafrechts wird durch Herrn Rechtsanwalt Stein und Herrn Rechtsanwalt Dr. André Neumann B.A. bearbeitet. Auch hier gilt, dass wir Sie bei Bedarf sowohl präventiv beraten, wie auch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und Hauptverfahrens vor Gericht verteidigen. Dies gleichermaßen im Strafverfahren wie in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.

Dabei ist selbstverständlich, dass wir den vermeintlich "schuldigen" Mandanten mit dem gleichen Engagement betreuen, wie den unschuldigen. Denn jeder hat nach unserer Rechtsordnung das Recht auf eine effektive Verteidigung.

Gerade im Bereich des Strafrechtes und Ordnungswidrigkeitenrechtes gilt, dass für Sie negative Entscheidungen erhebliche Auswirkungen in finanzieller, beruflicher aber auch privater Hinsicht haben können, was leicht anhand einer gegebenenfalls drohenden Haftstrafe deutlich wird.

Nur allzu häufig machen wir die Erfahrung, dass den jeweiligen Beschuldigten oder Betroffenen bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens überhaupt nicht bewusst ist, welch gravierende Konsequenzen ein negativer Ausgang des Verfahrens haben kann. So drohen neben der eigentlichen Geldstrafe oder Haftstrafe meist auch sonstige Nebenfolgen mit einschneidenden Auswirkungen im gesamten Lebensbereich. Dies reicht vom Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu umfassenden Vermögensschöpfungen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Vor diesem Hintergrund gilt der unbedingte Grundsatz, sich niemals selbst gegenüber den Strafverfolgungsbehörden im Falle eines gegen Sie erhobenen Tatvorwurfes zu äußern. Dies gilt selbstverständlich in gleicher Weise im Falle einer Verhaftung oder einer bei Ihnen durchgeführten Durchsuchung. Außerdem haben Sie das Recht, sich jederzeit ungehindert des Beistandes eines Verteidigers bedienen zu dürfen.

Für den Fall unserer Beauftragung ist es deshalb unsere erste Aufgabe, Sie eingehend über Ihre Beschuldigtenrechte zu informieren. Weiterhin beantragen wir umgehend die Einsichtnahme in die Strafakten. Denn nur unter Grundlage des bislang ermittelten Sachverhaltes sowie der bekannten Beweismittel ist es möglich, gemeinsam mit Ihnen ein erfolgreiches Verteidigungskonzept zu entwickeln.

Als Strafverteidiger sehen wir es als unsere Verpflichtung an jedem Beschuldigten, unabhängig von dem konkreten Tatvorwurf, beizustehen. Wir haben uns daher bewusst dafür entschieden, in der gesamten Bandbreite des Strafrechtes tätig zu sein. Dies reicht von Strafverfahren wegen geringerer Tatvorwürfe bis hin zu Sexual- und Kapitalstraftaten.

Gerne stehen wir Ihnen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht als Verteidiger zur Verfügung.

  • Arbeitsstrafrecht

    Das Arbeitsstrafrecht sanktioniert Fehlverhalten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit unmittelbarem Bezug zum Arbeitsverhältnis, welches vom Gesetz als Straftat oder Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird.

    Die wohl meisten Ermittlungen in diesem Bereich betreffen den Verdacht der Scheinselbständigkeit bzw. der sogenannten Schwarzarbeit. Daneben kommen aber auch zahlreiche andere Straftatbestände sowie Tatbestände des Ordnungswidrigkeitengesetzes in Betracht, die sich häufig im Nebenstrafrecht finden, wie etwa in dem Betriebsverfassungsgesetz.

    Wir verteidigen in diesem strafrechtlichen Bereich Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen. Zudem ist gerade im Arbeitsstrafrecht eine präventive Beratung zur Vermeidung möglicher Ermittlungsverfahren von großer Bedeutung. Aus diesem Grund ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit die präventive Beratung zur Gestaltung rechts-konformer Arbeitsverhältnisse.

  • Betäubungsmittelstrafrecht

    Das Betäubungsmittelstrafrecht bezeichnet das Teilgebiet des Strafrechtes sowie Ordnungswidrigkeitenrechtes, welches einen Bezug zu Drogen aufweist. Im Wesentlichen finden sich die entsprechenden Tatbestände hier im Betäubungsmittelgesetz. Ihre Bedeutung ist in der Praxis hoch. Im Jahr 2020 etwa verzeichnete die offizielle Statistik allein in Nordrhein-Westfalen etwa 85.000 entdeckte und ungefähr 55.000 tatverdächtige Betäubungsmitteldelikte. Auch die von der Bundesregierung aktuell geplante Liberalisierung in diesem Bereich, wird hieran in absehbarer Zeit nichts ändern.

    Während es sich auf der einen Seite bei einer Vielzahl der Straftäter in diesem Deliktsbereich um Eigenkonsumenten handelt, die vornehmlich nur ihren Drogengenuss mit dem Verkauf von Betäubungsmitteln finanzieren wollen, findet sich auf der anderen Seite auch ein starker Bezug zur organisierten Bandenkriminalität mit entsprechend hohen Freiheitsstrafen bei einer Verurteilung. Vor diesem Hintergrund sind im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechtes technische Überwachungsmaßnahmen (TKÜ), die sogenannte Kronzeugenregelung sowie eine mögliche Zurückstellung der Strafvollstreckung im Falle einer Suchtherapie von besonderer Bedeutung.

    Wir verteidigen in diesem strafrechtlichen Bereich Kleinkonsumenten wie auch in Großverfahren. Ebenfalls sind wir für gefährdete Zeugen als Beistand tätig.

  • Steuerstrafrecht

    Das Steuerstrafrecht umfasst, als selbständiger Teil des Wirtschaftsstrafrechtes, die Straftatbestände sowie Tatbestände des Ordnungswidrigkeitenrechts, welche Verstöße gegen steuerliche Pflichten sanktionieren. Im Vordergrund steht dabei vor allem die Steuerhinterziehung (§ 370 AO).

    Neben den eigentlichen strafrechtlichen Konsequenzen sind bei dem Vorwurf von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten immer auch die besteuerungsrechtlichen Auswirkungen zu bedenken. Denn der verbleibende Steuerschaden spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage, welche Rechtsfolgen im Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren möglich sind. Eine effektive Strafverteidigung muss daher das Strafverfahren wie das Steuerverfahren in gleicher Weise im Auge behalten.

    Wir verteidigen Sie insbesondere bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung, der Steuerhehlerei, der Steuerverkürzung sowie der Steuergefährdung. Daneben vertreten wir Ihre Interessen im Rahmen von Betriebsprüfungen und in dem das Steuerstrafverfahren begleitende Besteuerungsverfahren vor der Finanzbehörde sowie dem Finanzgericht. Außerdem bei strafbefreienden Selbstanzeigen sowie sonstigen steuerlichen Berichtigungserklärungen.

  • Unternehmensstrafrecht

    Als Unternehmensstrafrecht wird der Teil des Wirtschaftsstrafrechts bezeichnet, welcher die Sanktionierung von juristischen Personen und Personenverbänden mit Mitteln des Strafrechts sowie Tatbeständen des Ordnungswidrigkeitenrechts zum Gegenstand hat.

    Da in unserem Rechtssystem nur Menschen mit Strafe belegt werden können, werden Unternehmen bzw. Verbände vornehmlich durch Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung und Geldbußen wegen vermeintlicher Aufsichtspflichtverletzungen sanktioniert. Die dabei zu zahlenden Beträge können ausgesprochen hoch sein und orientieren sich zum Teil auch an dem Unternehmensumsatz.

    Allerdings sind die gesetzlichen Vorgaben für ein rechtskonformes Verhalten ausgesprochen komplex und entwickeln sich zunehmend fort. Für juristische Personen sowie Personenverbände ist das Risiko einer Sanktionierung somit sehr hoch. Zudem gehen mit solchen Maßnahmen meist auch Eintragungen in öffentlichen Registern einher. Ein funktionierendes Compliancesystem ist für Unternehmensverantwortliche in der heutigen Zeit also unabdingbar.

    Wir unterstützen kleinere und mittlere Unternehmen daher ebenfalls bei der Implementierung wirksamer Kontrollmaßnahmen zur Vermeidung von Korruption, Wirtschaftsspionage sowie Geldwäsche. Außerdem sind die Durchführung interner Ermittlungen und die Unternehmensverteidigung Teil unserer Dienstleistungen. Zudem bieten wir fachbezogene Seminare sowie die Durchführung bedarfsgerechter Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter an.

  • Verkehrsstrafrecht

    Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten sowie Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr stehen. Wenngleich begrifflich hierunter auch der Luft-, See- und Schienenverkehr fällt, liegt der Schwerpunkt dieses Teilgebietes des Strafrechtes eindeutig im Straßenverkehrsrecht.

    Neben den bekannten Straftaten wie eine Nötigung im Straßenverkehr, die Verkehrsunfallflucht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder die Trunkenheit im Verkehr, nehmen die zahlreichen Verkehrsordnungswidrigkeiten, zu schnelles Fahren usw., hierbei einen besonders großen Raum ein. Für den Beschuldigten oder Betroffenen geht es dann meist nicht nur darum, eine Strafe bzw. ein Bußgeld zu vermeiden. Vielmehr ist es im Regelfall sein vordringliches Ziel, eine Eintragung im Fahrerlaubnisregister sowie ein Fahrverbot zu verhindern. Im gewerblichen Kraftfahrzeugverkehr spielt zudem im zunehmenden Maße die Verteidigung gegen Abschöpfungsmaßnahmen eine Rolle. Auch sind in vielen Fällen weitere haftungsrechtliche Fragen von großer Bedeutung.

    Wenn wir Sie gegen einen verkehrsstrafrechtlichen Tatvorwurf verteidigen, haben wir deshalb stets auch die für Sie möglichen Nebenfolgen besonders im Blick. Dabei profitieren Sie in besonderer Weise auch von der verkehrsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Expertise unserer Kanzlei.

  • Wirtschaftsstrafrecht

    Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst sämtliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, welche das Wirtschaftsleben als solches betreffen. Häufig handelt es sich aufgrund der Komplexität des zugrunde liegenden Sachverhaltes um besonders umfangreiche Strafverfahren. Der hohen Bedeutung von Wirtschaftsstraftaten wird in verfahrensrechtlicher Hinsicht dadurch Rechnung getragen, dass für das Ermittlungsverfahren sowie die ggf. nachfolgende Hauptverhandlung spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern zuständig sind.

    Außerhalb der Straftaten des Kernstrafrechtes wie der Hehlerei, der Geldwäsche, des Betruges, des Computerbetruges, des Subventionsbetruges, des Kapitalanlagenbetruges, des Kreditbetruges, der Untreue, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Bankrotts, des Wuchers, der Vorteilsannahme, der Bestechlichkeit, der Vorteilsgewährung und der Bestechung, finden sich vor allem auch in dem Nebenstrafrecht unzählige Straftatbestimmungen und Ordnungswidrigkeitentatbestände als Teil des Wirtschaftsstrafrechtes.

    Neben den eigentlichen strafrechtlichen Folgen wie Geldstrafe und Freiheitsstrafe, stehen bei dem Vorwurf von Wirtschaftsstraftaten zunehmend Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung im Fokus der Ermittlungen sowie Verurteilungen. Entsprechend bildet auch dieser Bereich häufig einen Schwerpunkt unserer Verteidigertätigkeit für Sie.