Strafrecht
Das Rechtsgebiet des Strafrechts wird durch Herrn Rechtsanwalt Stein und Herrn Rechtsanwalt Remberg bearbeitet. Auch hier gilt, dass wir Sie bei Bedarf sowohl außergerichtlich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, als auch gerichtlich im Rahmen eines Hauptverhandlungstermins vertreten.
Gerade im Bereich des Strafrechts gilt, dass für Sie negative Entscheidungen erhebliche Auswirkungen in finanzieller, beruflicher aber auch privater Hinsicht haben können, wie sich leicht anhand einer gegebenenfalls drohenden Haftstrafe verdeutlichen lässt.
Nur allzu häufig machen wir die Erfahrung, dass den jeweiligen Beschuldigten bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens überhaupt nicht bewusst ist, welch gravierende Konsequenzen ein negativer Ausgang des Verfahrens haben kann. So ist es beispielsweise an der Tagesordnung, dass gerade bei Delikten im Straßenverkehr die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, was in Zeiten der zunehmenden Bedeutsamkeit von Mobilität erhebliche Einschränkungen beruflicher wie privater Art mit sich bringt. Mittlerweile ist es allerdings aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung auch möglich, selbst bei Delikten, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, eine Entziehung der Fahrerlaubnis auszusprechen.
All dies zu vermeiden gilt es im Rahmen der Verteidigung!
Sollten Sie also mit einem strafrechtlich relevanten Vorwurf konfrontiert sein, so empfiehlt es sich, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, um nicht Gefahr zu laufen, sich unnötigerweise strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt zu sehen.
Wir stehen Ihnen zur Wahrung Ihrer Rechte gerne zur Verfügung.
Ermittlungsverfahren
Um gravierende Konsequenzen eines Ermittlungsverfahrens zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich auch und gerade im Bereich des Strafrechtes der Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers/einer erfahrenen Strafverteidigerin zu bedienen. Dies schon deshalb, weil der Beschuldigte als Privatmann regelmäßig nicht in der Lage sein wird, sich einen umfassenden Überblick über den Inhalt der amtlichen Ermittlungsakte, also über Zeugenaussagen und sonstige Beweismittel zu verschaffen.
Vielfach wird der Irrtum gehegt – und mitunter von Polizeibeamten auch gepflegt –, dass es in jeder Lage des Verfahrens am sinnvollsten sei, seine Sicht der Dinge darzustellen, also eine Aussage zu machen. Ein Irrtum, der häufig überhaupt erst dazu führt, dass ein Verfahren, das sonst mangels Beweisen eingestellt werden müsste, fortgeführt werden kann.
Rechte im Strafverfahren
Wir sehen es insoweit als unsere Aufgabe an, Ihnen zunächst einmal zu verdeutlichen, welche Rechte Sie haben, wenn Sie als Beschuldigter eines Strafverfahrens geführt werden. Eines der ganz elementaren Rechte ist hierbei das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen. Dies macht sicherlich nicht in jedem Verfahren Sinn. Um allerdings beurteilen zu können, ob es sinnvoll erscheint, eine Aussage zur Sache zu machen, oder aber zum Vorwurf zu schweigen, ist es unerlässlich, den kompletten zu Grunde liegenden Sachverhalt inklusive der bereits vorliegenden Beweismittel zu kennen. Ist dies nicht der Fall, so ist es geradezu fahrlässig, eine Aussage zu machen, da das Risiko besteht, sich unnötig selbst zu belasten.
Einsicht in die Ermittlungsakte
Wir verschaffen uns daher im Falle unserer Mandatierung regelmäßig zunächst einen Überblick über die in der Sache gegebene Beweislage durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, besprechen sodann den Inhalt der Akte sowie das weitere Vorgehen mit Ihnen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die auf den jeweiligen Beschuldigten persönlich sowie auf den jeweiligen Stand des Ermittlungsverfahrens zugeschnitten ist.