Sozialrecht

Das Sozialrecht ist eines der umfassendsten und zugleich vielfältigsten Rechtsgebiete, aus diesem Grunde liegen unsere Schwerpunkte im Schwerbehindertenrecht, Rentenrecht, Krankenkassenrecht, Unfallversicherungsrecht und Arbeitslosengeld. Aufgrund der Erfahrung unsererseits im Familienrecht vertreten wir Sie ebenfalls in den Bereichen Elterngeld, BAföG und Kindergeld.

Nicht Teil des Sozialrechtes ist der Elternunterhalt oder die Schenkungsrückforderung, wenn sich die Eltern im Heim befinden. Zwar kommen die Schreiben hier auch vom Sozialamt, dem Grunde gehören diese Bereiche jedoch zum Familienrecht. Teilweise macht auch das Jobcenter Unterhaltsansprüche für das Kind oder den eh früheren Ehepartner geltend. Auch diese Bereiche gehören zum Familienrecht. Bitte sprechen Sie uns an, denn selbstverständlich vertreten wir Sie hier auch, bezüglich näherer Information verweisen wir jedoch auf unsere Seite zur Familienrecht.

Im Rahmen des Sozialrechtes beraten und vertreten wir Sie sowohl in gerichtlichen Verfahren, als auch in den Vorverfahren wie beispielsweise dem Widerspruchsverfahren angeboten.

  • Schwerbehindertenrecht: Grad der Behinderung, Merkzeichen

    Der Schwerbehindertenrecht betrifft die Frage, ob Sie ein Anspruch auf einem Schwerbehindertenausweis, d. h. einen Grad der Behinderung, oder auch ein Merkzeichen, z.B. aG (blauer Ausweis) haben. Wir wissen, wie wir Gutachten und Arztberichte zu lesen haben, um Ihre Erfolgsaussichten zu beurteilen und gegebenenfalls auch gezielt zu erhöhen. Denn auch die Berechnung des Grades der Behinderung ist äußerst kompliziert und rein vom Gesetzestext her schlecht erklärt.

    Viele Bescheide sind jedoch fehlerhaft, schlicht und einfach, weil die Behörden nicht genügend ermitteln. Das Antragsverfahren gibt den Behörden nämlich gar nicht die Möglichkeit, alle Ihre Ärzte anzuschreiben. Erst im Rahmen des Gerichtsverfahrens haben Sie die Gewissheit, dass alle Ärzte angeschrieben werden und befragt werden.

    Der Schwerbehindertenrecht ist ein Nachteilsausgleich. Das bedeutet, je nachdem, welcher Grad der Behinderung Ihnen zusteht, gibt es Steuererleichterungen, je nachdem welches Merkzeichen Ihnen zusteht, können Sie andere Parkplätze nutzen, vergünstigt oder sogar kostenlos im öffentlichen Nahverkehr mitfahren oder eine Begleitperson mitnehmen.

  • Rentenrecht: Erwerbsunfähigkeitsrente, Rehabilitation

    Das Rentenrecht betrifft größtenteils, jedoch nicht ausschließlich, die Frage der Erwerbsunfähigkeitsrente. Für eine Erwerbsunfähigkeitsrente kommt es nicht nur auf die gesundheitlichen Voraussetzungen, sondern auch auf die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen an. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie sich gegen die Deutsche Rentenversicherung durchsetzen können.

    Wichtig ist ebenfalls zu wissen, dass es unterschiedliche Formen der Erwerbsunfähigkeitsrente gibt. Diese haben auch unterschiedliche Voraussetzungen im Hinblick auf Ihren Gesundheitszustand. Gegebenenfalls kommt es auf Feinheiten in den Formulierungen der Ärzte an, damit Ihnen eine Rente bewilligt wird.

    Selbstverständlich gehört zum Rentenrecht auch der Anspruch auf Rehabilitation. Entscheidend sind immer medizinischen Notwendigkeiten, keine starren Fristen.

  • Gesetzliche Krankenkassen: Behandlungen, Krankengeld

    Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, sei es über die Familienversicherung, sei es aufgrund der eigenen Tätigkeit als Angestellter, setzt man sich zwangsläufig irgendwann einmal mit der Krankenkasse auseinander. Hierbei müssen wir zwei Bereiche unterscheiden.

    Zum einen geht es häufig darum, dass Behandlungen oder Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte, vollständig von der Krankenkasse übernommen werden sollen. Zu jedem einzelnen Hilfsmittel gibt es viele einzelne Fälle, welche bereits in der Rechtsprechung entschieden wurden. Gerade bei chronischen Erkrankungen, Akne inversa, Vitiligo, Fibromyalgie, Rheuma, Polyneuropathie und ähnliches tun sich die Krankenkassen äußerst schwer, Behandlungen zu bewilligen. Auch bei einer Behandlung, die die Krankenkassen ablehnt, da ein kosmetischer Hintergrund vermutet wird, wie Magenverkleinerung, Brustverkleinerung oder Bauchstraffung, kann eine Übernahme der Kosten gegebenenfalls durchgesetzt werden.

    Um hier ein Überblick zu erhalten und auch Ihre Erfolgsaussichten abschätzen zu können, ist eine vernünftige Beratung mit einer offenen Kommunikation über die rechtlichen Möglichkeiten sehr wichtig. Gerade im Krankenkassen-Recht können Formfehler sich auch gegen die Krankenkasse auswirken, sodass alleine aufgrund eines Formfehlers die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss.

    Zum anderen geht es darum, dass Krankenkassen Krankengeld nicht auszahlen. Obwohl der Krankengeldanspruch grundsätzlich besteht, weigert sich die Krankenkasse manchmal, das Geld auch tatsächlich auszuzahlen. Entscheidend sind häufig Form fragen, wie z.B. die rechtzeitige Meldung der Krankheit, das Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung usw.

  • Pflegeversicherung: Zuordnung zu der Pflegestufe

    Erfahrungsgemäß streitet man sich mit der Pflegeversicherung über die Einordnung in die Pflegestufe. In diesem Zusammenhang hat das neue Gesetz, das Pflegestärkungsgesetz, auch nichts geändert. Denn die Zuordnung zu den Pflegestufen ist weiterhin schwer verständlich. Nicht selten entscheiden wenige Minuten des festgestellten Pflegebedarfs bei der Gewährung höherer Leistungen. Die Pflegeversicherungen und die von ihnen beauftragten Medizinischen Dienste der Krankenkassen haben bei der Beurteilung des Pflegebedarfs einen Ermessensspielraum. Von diesem wird oft nicht zum Vorteil des Versicherten Gebrauch gemacht.

    Wir helfen Ihnen dabei, diese Spielräume, oder sogar eine völlig falsche Beurteilung richtigzustellen.

  • Unfallversicherungsrecht: Arbeitsunfall, Berufskrankheit

    Die gesetzliche Unfallversicherung betrifft zunächst und hauptsächlich Arbeitnehmer, teilweise wird der Anwendungsbereich noch etwas erweitert. Voraussetzung für die Anwendung des Gesetzes ist entweder ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit.

    Ein Arbeitsunfall kann sowohl während der Tätigkeit passieren, als auch in Form eines sogenannten Wegeunfalls beim Weg zum und von der Arbeit. Die Einordnung, ob es sich tatsächlich um ein Arbeitsunfall handelt, ist nicht leicht. Das kommt z.B. auch darauf an, ob der Unfall in der Kantine geschehen ist oder doch noch in den Arbeitsbereichen.

    Die Berufskrankheiten werden größtenteils nach der sogenannten Berufskrankheitenliste definiert. Der Arbeitnehmer muss hierbei zum einen nachweisen, dass er tatsächlich erkrankt ist und dass eine ausreichende Exposition im Betrieb stattgefunden hat. Als Beispiel kann man hier die Lärmschwerhörigkeit nennen. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass sich bei seiner Schwerhörigkeit tatsächlich um die Form der Lärmschwierigkeit handelt, und zum anderen, dass ein entsprechend der Krach im Betrieb herrscht.

    Die Prüfung durch die Berufsgenossenschaften ist äußerst ausführlich, auch hier können jedoch Fehler passieren, bereits einfache Missverständnisse können dazu führen, dass eigene Rechte nicht geltend gemacht werden können.

  • Arbeitslosengeld I: Sperre

    Das Arbeitslosengeld I wird nach der Kündigung des Arbeitsplatzes in der Regel gezahlt. Die Streitfälle entwickeln sich häufig aus Fragen von Sperrzeiten oder sogar Aufhebungen des gesamten Anspruches. Oft wird der Sachverhalt durch die Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit nicht ausreichend ermittelt. Wir werden Ihnen helfen, das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld ungekürzt zu erhalten.

    Wir beraten Sie auch gerne, welche Möglichkeiten Sie haben, um bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses - sei es durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung - ungekürzte Leistungen zu erhalten.

    Wir helfen Ihnen selbstverständlich ebenfalls bei der Prüfung, ob die Bundesagentur für Arbeit die Höhe Ihrer Leistungen richtig berechnet hat.

  • Elterngeld: Höhe

    Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten rund zwei Drittel des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens im Rahmen des Elterngeldes.

    Das Elterngeld wird an einen Elternteil für maximal 14 Monate gezahlt. Streitpunkte gibt es häufig im Hinblick auf die Frage, was Grundlage der Berechnung sein soll. Gerade bei Prämien, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erlebt man hier unliebsame Überraschungen.

  • BAföG: Ablehnung, Höhe

    Das BAföG-Recht betrifft die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. In der rechtlichen Praxis wird ein BAföG Antrag häufig zu Unrecht abgelehnt, weil z.B. ein nachträglicher Fachrichtungswechsel nicht akzeptiert wird oder ein weiterer Studiengang nicht als Aufbaustudiengang anerkannt wird. Der Behörde müssen immer wieder die Voraussetzungen erläutert werden.

    Auch nach Bewilligung des BAföG muss überprüft werden, ob das Einkommen der Eltern korrekt berücksichtigt ist. Auch hier werden häufig Möglichkeiten nicht genutzt, um Abzüge geltend zu machen.

  • Kindergeld: Anspruch

    Der Kindergeldanspruch endet nicht mit der Volljährigkeit. Die Frage wer jedoch weiterhin Kindergeld bekommt, welche Rolle eine Behinderung und die Suche nach einem Ausbildungsplatz spielt, ist vielen unklar. Kindergeld wird immer noch sehr häufig zu Unrecht abgelehnt.

Bitte beachten Sie, dass die Widerspruchsfrist im Sozialrecht nur einen Monat beträgt. Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des Bescheides, der durch den Widerspruch oder die Klage angefochten werden soll. Sollte die Monatsfrist bereits abgelaufen sein, so kann ein erneuter Antrag oder aber ein Antrag auf Überprüfung des Bescheides gestellt werden.