Medizinrecht
Das Medizinrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um medizinische Behandlungen, das Gesundheitswesen und seine Akteure. Dazu gehört insbesondere das Arzthaftungsrecht mit Themen wie Behandlungsfehlern, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Ebenso zählt das Berufsrecht der Heilberufe dazu, etwa Verfahren vor Ärztekammern oder berufsrechtliche Fragestellungen von Ärzten, Zahnärzten oder Therapeuten. Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Vertragsarzt- bzw. Kassenarztrecht, das unter anderem die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Honorarabrechnungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressverfahren regelt.
Ergänzt wird dies durch das Krankenhausrecht, das die Organisation von Kliniken, das DRG-Abrechnungssystem und das Verhältnis zwischen Krankenhäusern und Belegärzten betrifft. Auch das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Fragen des Sozialversicherungsrechts wie Leistungen der Krankenkassen oder das Apothekenrecht gehören dem Medizinrecht an.
Für Sie als Patienten prüfen wir etwa mögliche Behandlungsfehler, setzen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch, begleiten Auseinandersetzungen mit Krankenkassen (GKV und PKV) oder unterstützen bei Pflegegrad- und Reha-Verfahren. Gerne helfen wir Ihnen in Form einer Beratung, der Übernahme der außergerichtlichen Korrespondenz oder einer notwendigen gerichtlichen Geltendmachung Ihres Anspruchs weiter.
